Erfahrungsbericht | gute Praxis: Vom Flickenteppich der Einzelförderung zum kohärenten „Kommunalen Integrationspaket“

Veröffentlicht am: 17.02.2021
Blogbeitrag Titelbild

Die Kohärenz lokaler Integrationspolitik in ländlichen Räumen ist vielerorts durch die Nutzung unterschiedlicher Förderprogramme mit divergierenden Förderzielen eingeschränkt. Jedes Programm schreibt in der Regel ein spezifisches Ziel vor, das in einer definierten Förderperiode zu erreichen ist. Die Zielsetzungen einzelner geförderter Maßnahmen innerhalb einer Kommune sind demnach oft weder zeitlich noch inhaltlich synchronisiert. Die Fragmentierung lokaler Integrationsarbeit verringert nicht nur die Nachhaltigkeit kommunaler Integrationsansätze, sie bindet auch viele personelle Ressourcen. Denn eine Vielzahl unterschiedlicher Anträge auf Basis verschiedener Kriterien zu stellen, kostet Zeit und erfordert Expertise. Zugleich werden Synergieeffekte und Kompetenztransfer zwischen Projekten und Akteurinnen und Akteuren der Integrationsarbeit ausgebremst, weil Zivilgesellschaft, Verwaltung oder Wohlfahrtsverbände aufgrund der Strukturen der derzeitigen Förderlandschaft gezwungen sind, jeweils ihr eigenes „Fördermittel-Süppchen“ zu kochen. Zuletzt lässt sich festhalten, dass aufgrund einzelner, zeitlich begrenzt geförderter Maßnahmen nur eine geringfügige Verstetigung von (Leuchtturm-)Projekten kommunaler Integrationsarbeit erfolgt. Denn wo eine Förderperiode ausläuft, müssen zunächst Ressourcen umgeschichtet werden, um Folgefinanzierungen einzuwerben. Die damit verbundenen Unsicherheiten beeinträchtigen eine langfristig angelegte, strategische Maßnahmenplanung.

Wie in der Kurz-Expertise „Alles Gold, was glänzt? Fördermittel für die Integrationsarbeit in ländlichen Kreisen und Gemeinden“ des Programms Land.Zuhause.Zukunft dargestellt, könnte eine weitreichende, doch vielversprechende Lösung sein, dass Kommunen beim jeweiligen Bundesland einen einzigen Antrag auf die Förderung eines „Kommunalen Integrationspakets“ stellen. Die zuständige Landesbehörde könnte daraufhin die Anträge prüfen und die Finanzierung für dieses Maßnahmenpaket aus diversen Förderprogrammen (EU, Bund, Land) zusammenstellen.

Dieser Beitrag widmet sich den folgenden Fragen:

  1. Welche Elemente sollte ein solches kommunales Integrationspaket aufweisen?
  2. Welche Akteurinnen und Akteure und welche Multiplikatorinnen und Multiplikatoren gilt es einzubeziehen?
  3. Wo, wie und in welchem Umfang können Förderprogramme kombiniert werden? Welche Ansätze gibt es dazu bereits?
  4. Wo und wie könnten Beratungsstellen auf Landesebene angesiedelt werden?
  5. Welche Rolle kommt privaten Fördermittelgebenden zu?

 

Ein kommunales Integrationspaket als Grundstein einer kohärenten Integrationsarbeit

In Hinblick auf Bestandteile und eingebundene Beteiligte eines „Kommunalen Integrationspakets“ lassen sich grundsätzlich zwei Wege beschreiten. Zunächst kann ein „Kommunales Integrationspaket“ das Ergebnis eines Strategieprozesses sein, der innerhalb einer Kommune unter Einbezug diverser Akteurinnen und Akteure sowie in Kooperation mit etwaigen kreisangehörigen Kommunen erfolgt (intrakommunales Integrationspaket). Andererseits kann ein „Kommunales Integrationspaket“ auch in Folge eines institutionellen, strukturierten Austausches zwischen Landkreisen erfolgen (interkommunales Integrationspaket).

Beiden Wegen gemein sollte das Bestreben sein, thematisch abgegrenzte Handlungsfelder, wie z.B. „Wohnen“, „Bildung“, „Gesundheit“, letztlich miteinander zu verweben. In einem ersten Schritt ist es dennoch sinnvoll, ein „Kommunales Integrationspaket“ in einzelne Arbeitspakete herunterzubrechen. Denn so können Akteurinnen und Akteure aus Verwaltung und Zivilgesellschaft sowie Zugewanderte selbst identifiziert werden, deren Beteiligung in einem Handlungsfeld unverzichtbar sind. Zugleich kann so die Anzahl beteiligter Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträger auf diejenigen reduziert werden, die über die entsprechende Expertise verfügen. Vor der Antragstellung eines „Kommunalen Integrationspakets“ sollten die differenzierten Handlungsfelder jedoch synchronisiert und zusammengedacht werden, um der eingangs bemängelten Inkohärenz und Fragmentierung lokaler Integrationsarbeit entgegenzuwirken. Abstimmungsprozesse und inhaltliche Arbeit werden so zugleich iterativ und zielorientiert gestaltet.

„Kommunale Integrationspakete“ sind keine Integrationskonzepte. Im Falle des Vorhandenseins eines kommunalen Integrationskonzeptes sollten „Kommunale Integrationspakete“ jedoch eng an die im Integrationskonzept identifizierten Handlungsfelder und Prioritäten angeschlossen werden. Im Gegensatz zu Integrationskonzepten, die insbesondere politische Leitlinien für die kommunale Integrationsarbeit definieren, soll ein „Kommunales Integrationspaket“ dazu dienen, spezifische Maßnahmen zu bündeln und diesen zu einer nachhaltigen Finanzierung zu verhelfen. Verfügt eine Kommune über kein Integrationskonzept, bedeutet dies jedoch nicht, dass „Kommunale Integrationspakete“ nicht geschnürt werden können. In diesem Fall ist jedoch die inhaltliche Arbeit, d.h. die Identifikation von Handlungsbedarfen, die Definition von Maßnahmen, die diese Bedarfe angehen, und die Priorisierung von Aufgabenfeldern, voranzustellen. Im besten Falle basiert ein „Kommunales Integrationspaket“ also auf einem bereits vorhandenen Integrationskonzept. Alternativ kann ein der Finanzierung von Integrationsmaßnahmen dienendes Integrationspaket jedoch auch unter Federführung einer Integrationsbeauftragten bzw. eines Integrationsbeauftragten und unter Einbezug aller für ein Handlungsfeld relevanter Akteurinnen und Akteure erstellt werden.

 

Relevante Akteurinnen und Akteure für die Umsetzung kohärenter Integrationsarbeit

Um einzelne Handlungsfelder zu adressieren, Synergieeffekte zu erkennen und eine übergreifende Prozesslogik zu entwickeln, bedarf es einer koordinierenden Ebene. Aufgabe dieser koordinierenden Ebene sollte ebenfalls sein, die Budgetierung einzelner Handlungsfelder zu verantworten und aufeinander abzustimmen. Für die Erstellung eines „Kommunalen Integrationspakets“ sind mit Blick auf diese Aufgabe verschiedene Akteursgruppen bzw. Institutionen vorstellbar. Weitere Akteursgruppen sind in den Blick zu nehmen, wenn es um die Kombination und Vergabe unterschiedlicher Fördermittel geht. Zunächst sollen hier die die Erstellung und Koordination „Kommunaler Integrationspakete“ in den Blick genommen werden.

Bereits bestehende Formate und Plattformen intra- und interkommunaler Zusammenarbeit könnten als Fundamente verstärkter Kooperationen im Bereich Integration innerhalb von Kommunen, jedoch ebenso zwischen Kommunen, dienen. Interkommunale Zusammenarbeit ist die freiwillige Zusammenarbeit zwischen Städten, Gemeinden, kommunalen Einrichtungen und weiteren Akteursgruppen, z.B. der Zivilgesellschaft, zum Zwecke der Steigerung von Effizienz, Maßnahmenkohärenz, Ressourcenoptimierung, Wissensaustausch und Planungssicherheit. Inhaltlich und organisatorisch ließen sich die unterschiedlichen Handlungsfelder, die im Rahmen eines „Kommunalen Integrationspakets“ zu verknüpfen sind, im Aufgabenbereich kommunaler Integrationsbeauftragter ansiedeln. Diese können ihren Blick sowohl nach innen – intrakommunales Integrationspaket – richten und Handlungsbedarfe innerhalb der eigenen Kommune durch Finanzierungspakete angehen. Ebenso ließe sich der Blick z.B. über die eigenen Landkreisgrenzen hinaus richten und in Zusammenarbeit mit anderen Integrationsbeauftragten ein regional angelegtes Integrationspaket – interkommunales Integrationspaket – zusammenstellen, das Maßnahmen mit regionalem Fokus finanziert.

Als Vorbild könnten auch die Kommunalen Integrationszentren sowie die darüber angesiedelte Landesweite Koordinierungsstelle Kommunale Integrationszentren (LaKI) in Nordrhein-Westfalen dienen. Diese verstehen sich als Vernetzungsmotoren und Expertise-Hubs. Die 2020 veröffentlichte Studie „Zwei Welten? Integrationspolitik in Stadt und Land“ und der aus den Ergebnissen gespeiste Blog-Beitrag „Interkommunale Kooperation in der Integrationsarbeit – so wichtig wie ausbaufähig“ stellen jedoch fest, dass insbesondere die kreisübergreifende, regionale Zusammenarbeit im Themenfeld Integration stark ausbaufähig sei. Landkreisinterne Formate für Austausch und Zusammenarbeit existierten vielfach in den für die Studie befragten Kommunen und dienten in der Regel dem Erfahrungs- und Wissensaustausch. Austausch- und Kooperationsformate über Landkreisgrenzen hinweg seien jedoch rarer, wenngleich vielversprechend. So könnten Landkreise und kreisangehörige Gemeinden Bedarfspartnerschaften institutionalisieren, Aspekte ihrer Integrationsarbeit regional organisieren, abstimmen und bei der Einwerbung von Fördergeldern für ihre Integrationspakete gegenüber Fördermittelgebenden als juristische Person, in jedem Fall jedoch als starker Verbund, auftreten.

 

Ansätze und Potentiale für eine Kombination von Fördermitteln

Grundsätzlich wird zwischen öffentlichen und privaten Fördermittelgebern unterschieden. Öffentliche Mittel können von verschiedenen Regierungsebenen bereitgestellt werden, d.h. von Land, Bund oder EU-Ebene. Daneben gibt es private Fördermittelgeber, wie Unternehmen, Banken, Privatpersonen oder auch Stiftungen.

Eine Möglichkeit, umfassende Integrationspakete zu finanzieren, besteht darin, Mittel aus unterschiedlichen Fördertöpfen von verschiedenen Mittelgebern zusammenzulegen. Hierfür können

  • öffentliche Mittel einer Regierungsebene,
  • öffentliche Mittel unterschiedlicher Regierungsebenen,
  • öffentliche und private Mittel oder
  • unterschiedliche private Fördertöpfe

kombiniert werden.

Förderprogramme verschiedener Handlungsfelder (Wohnen, Bildung, Arbeitsmarktintegration, etc.) einer Regierungsebene könnten kombiniert werden zu einem kohärenten Integrationspaket, insbesondere wenn diese von einer Institution (bspw. einem Ministerium) vergeben werden. Das würde kurze Wege eröffnen und Reibungsverluste verringern, da intern grundsätzlich ähnliche oder gleiche Handlungslogiken vorherrschen. Ein Beispiel hierfür bietet Rheinland-Pfalz, das Förderprogramme aus den Handlungsfeldern der Integration seit den veränderten Rahmenbedingungen durch die Corona Pandemie mit einem Förderprogramm aus dem Handlungsfeld der Digitalisierung ergänzt, wie auch in der Fördermittelübersicht nachzulesen ist. Daneben ist es auch möglich, Fördertöpfe der Bundesebene unterschiedlicher Institutionen zu kombinieren, bspw. die Förderung von Projekten zur gesellschaftlichen und sozialen Integration von Zugewanderten mit dauerhafter Bleibeperspektive durch gemeinsame Förderung des BMI und BMFSFJ.

Aber auch Öffentliche Mittel verschiedener Regierungsebenen können kombiniert werden. Dies ist insbesondere bereits bei EU-Mitteln der Fall, die über die Landesebene vergeben und durch Landesmittel ergänzt werden. Ein Beispiel bietet das Förderprogramm „Integration für ALG-II beziehende Arbeitslose mit Fluchthintergrund“ vom Bayerischen Ministerium für Familie, Arbeit und Soziales. Die Finanzierung „erfolgt überwiegend aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) und ergänzend aus Landesmitteln“. Neben dem ESF ist von der EU-Ebene vor allem der Asyl- und Migrationsfonds (AMF) relevant, ein Fonds der Europäischen Kommission, der auf nationaler Ebene in Deutschland durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) verwaltet wird.

Um Finanzierungslücken bei den erforderlichen Eigenmitteln zur Kofinanzierung von EU-Programmen zu decken, werden in manchen Bundesländern bereits Landesmittel verwendet. Ziel dieser Maßnahme ist es, auch finanzschwachen Kommunen die Teilhabe an entsprechenden Förderprogrammen zu ermöglichen. Solche Angebote finden sich in verschiedenen Bundesländern. Mit der Richtlinie „Kofinanzierungshilfen“ unterstützt das Ministerium für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung bspw. seit dem 29. April 2020 finanzschwächere Gebietskörperschaften in Niedersachsen, die selbst nicht die notwendigen Eigenanteile zur Kofinanzierung von EU-Förderprojekten aufbringen können. Auch in Rheinland-Pfalz beinhalten die Fördermaßnahmen zur Integration und Betreuung von Menschen mit Migrationshintergrund Förderangebote für „Projekte, die der Kofinanzierung des Landes bedürfen, um Zugriff auf Bundes oder EU-Mittel zu erhalten“.

Generell bietet die geteilte Mittelverwaltung bei EU-Fördermitteln in Verbindung mit der Notwendigkeit der Kofinanzierung durch private oder öffentliche Mittel nicht nur Ansätze, sondern auch ausbaufähiges Potential für die Verwaltung und Finanzierung von „Kommunalen Integrationspaketen“ aus öffentlichen Fördertöpfen unterschiedlicher Regierungsebenen sowie privaten Fördertöpfen. Denn hier sind per se verschiedene Regierungsebenen und unterschiedliche Fördertöpfe eingebunden.

Zusätzlich zu ihren Verbindungen zu übergeordneten Regierungsebenen ist die Landesebene den Akteurinnen und Akteuren der lokalen Ebene am nächsten. Aufgrund dessen bietet sie sich besonders an für gemeinsame Förderprogramme mit privaten Mittelgebenden. Ein Beispiel ist der Engagementfonds „Willkommenskultur“ des Landes Sachsen-Anhalt, der gemeinsam mit der LAGFA Sachsen-Anhalt e.V. Vereine und Privatinitiativen in ihrem Engagement für ihre „neuen Nachbarinnen und Nachbarn“ (EU-Bürgerinnen und -Bürger, Migrantinnen und Migranten sowie Geflüchtete) durch niedrigschwellige Angebote unterstützt.

Insgesamt ist in Hinblick auf kooperative Fördermittelvergabe der Landesebene besondere Beachtung zu schenken, da sie Fördermittel übergeordneter Regierungsebenen verteilt und verwaltet, Hilfen zur Kofinanzierung bietet sowie gemeinsame Programme mit privaten Mittelgebenden finanziert. Gleichzeitig bildet die Landesebene die nächste übergeordnete Regierungsebene für Kommunen und setzt damit Rahmenbedingungen und dient als Bezugspunkt. Gäbe es den politischen Willen, der Vision des Bürokratieabbaus und der Förderung von umfassenden Integrationspaketen zu folgen, könnte der Landesebene eine entscheidende Rolle zukommen. Einerseits besitzt sie eine Schlüsselrolle als Verbindungsglied zwischen übergeordneten Regierungsebenen und lokalen Akteurinnen und Akteuren, andererseits bietet sie selbst Fördermittel für verschiedenste Handlungsfelder. Somit scheint die Landesebene das höchste Potential zu bieten, ein umfassendes „Kommunales Integrationspaket“ aus verschiedenen Fördertöpfen zu finanzieren. Sie bündelt sowohl Mittel und Knowhow als auch Kontakte zu den relevanten Regierungseinheiten und lokalen Akteurinnen und Akteuren.

 

Potential für den Ausbau von Kontaktstellen der Landesebene zu Beratungsstellen

Verschiedene Kontaktstellen auf Landesebene hätten das Potential, zu Beratungsstellen für Fördermittelfragen ausgebaut zu werden. Während in den meisten Bundesländern unterschiedliche Kontaktstellen für die Bearbeitung verschiedener Fonds zuständig sind, läuft in den nachfolgend erwähnten Ländern bereits ein Großteil an Förderprogrammen über eine Kontaktstelle. Mehrere Förderprogramme in Niedersachsen verantwortet die Außenstelle des Niedersächsischen Landesamts für Soziales, Jugend und Familie. Das „Kompetenzzentrum für Integration“ vergibt als zuständige Bewilligungsstelle zur Förderung Kommunaler Integrationszentren die Zuwendungen für Selbstorganisationen von Migrantinnen und Migranten und die Förderung von Integrationsagenturen in Nordrhein-Westfalen. In Rheinland-Pfalz laufen alle Fördermaßnahmen (bis auf die Zuwendungen für Selbstorganisationen von Migrantinnen und Migranten) über das Ministerium für Familie, Frauen, Jugend, Integration und Verbraucherschutz. Auch im Saarland ist die Kontaktstelle für nahezu alle Förderungen das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie. Die Sächsische Aufbaubank dient als Kontaktstelle für die Richtlinie zur Förderung der sozialen Integration und Partizipation von Personen mit Migrationshintergrund und der Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts und lokalem Kapital für soziale Zwecke. In Sachsen-Anhalt verantwortet das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, Nebenstelle Dessau, Referat 50, fast alle Förderungen. Das Ministerium für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung, Referat IV 21, ist in Schleswig-Holstein für Fördermittel zuständig.

All diese Stellen verfügen bereits über eine hohe Kompetenz und beraten zu Fördermitteln der Landesebene. Würden solche und andere Kontaktstellen zu allgemeinen Beratungsstellen ausgebaut, könnten sie nicht nur intern, sondern auch extern an andere Stellen verweisen, insbesondere wenn ihnen ein Fördermittelkalender nach portugiesischem Vorbild zur Verfügung gestellt werden würde, wie bereits in der Kurz-Expertise zu Fördermitteln des Programms Land.Zuhause.Zukunft und in einem von der Heinrich-Böll-Stiftung herausgegebenen Policy Brief empfohlen. So könnten sie neben der Beratung zu Landesmitteln aufwandsarm an Kontaktstellen auf Bundes- und EU-Ebene oder an private Fördermittelgebende verweisen.

 

Die Rolle privater Fördermittelgebender in ländlichen Räumen

Während diese Beratungs- und Kontaktstellen für die Antragstellung, Verwendung und Abrechnung von öffentlichen Mitteln aufgrund der hohen bürokratischen Hürden unverzichtbar sind, sind private Mittel zumeist aufwandsärmer zu erhalten. In ländlichen Räumen reichen für die Finanzierung eines bedarfsgerechten „Kommunalen Integrationspakets“, das aus einigen wenigen Klein- und Kleinstprojekten besteht, die verschiedene Handlungsfelder adressieren, zumeist bereits kleine Fördersummen aus. Kleineren Summen können häufig unbürokratischer durch private Fördermittel gedeckt werden.

In ländlichen Räumen zeigen deshalb vor allem Bürgerstiftungen als Sonderform privater Mittelgebender ein hohes Potential, bedarfsgerechte Integrationspakete zu finanzieren und vor Ort selbst umzusetzen. Hier finanzieren ortsansässige Ehrenamtliche und Unternehmen ihr eigenes Engagement. Sie haben die entsprechende Kenntnis und die Netzwerke vor Ort, um ihr Engagement und ihre Finanzmittel zielgerichtet zu kanalisieren. Ein Beispiel ist die Bürgerstiftung Holzkirchen. Sie ist eine Initiative von Bürgerinnen und Bürgern, die das gemeinwohlorientierte Ziel verfolgt, gesellschaftliche Vorhaben zu fördern, die im Interesse der Region und ihrer Menschen liegen. Gleichzeitig möchte sie Privatpersonen sowie Wirtschaftsunternehmen dazu anregen, sich durch Spenden und Zustiftungen an der Bürgerstiftung Holzkirchen zu beteiligen. In Holzkirchen und Umgebung widmet sich die Bürgerstiftung eigenverantwortlich der Bewältigung verschiedenster gesellschaftlicher Aufgaben aus den Bereichen Bürgerschaftliches Engagement, Integration, Kultur, Jugend und Senioren, Heimat und Umwelt sowie Soziales. Im Bereich Integration werden Mentorings durch ChancenPatenschaften, der Helferkreis Asyl, die Sprach-Lernwerkstatt und das Forum Kulturen und Sprachen gefördert.

Nicht nur in Bürgerstiftungen, sondern auch anderweitig organisiert, sind Ehrenamtliche in ländlichen Räumen für die Integration von Zugewanderten von besonderer Bedeutung. Hierzu gehören sowohl ehrenamtliche Privatpersonen als auch Initiativen und Vereine sowie Kirchengemeinden und andere religiöse Gemeinschaften. Sie kennen zwar die Bedarfe vor Ort, haben aber selbst nur begrenzt finanzielle Mittel zur Verfügung. Eine Finanzierung von Angeboten durch solche gemeinnützige Organisationen vor Ort und öffentliche Mittelgebende, wie durch die Engagementfonds „Willkommenskultur“ (s.o.), bietet deshalb für beide Seiten zahlreiche Chancen. Öffentliche Mittelgebende bringen großes Wissen um die gesetzlichen und bürokratischen Rahmenbedingungen ein, während private Mittelgebende eine hohe Kenntnis der lokalen Akteurinnen und Akteure und Bedarfe haben. Der Austausch kann außerdem die Mitsprachemöglichkeiten von lokalen Akteurinnen und Akteuren erhöhen, wenn eine Kooperation auf Augenhöhe stattfindet. Gleichzeitig kann direktes Feedback an die entsprechende Regierungsebene helfen, das Design von Förderprogrammen zu verbessern. Konfliktpotential besteht allerdings, wenn ein Machtgefälle zwischen öffentlichen Mittelgebenden und privaten Mittelgebenden die Zusammenarbeit beeinträchtigt.

Darüber hinaus ist seit etwa 20 Jahren die Anzahl und Bedeutung von Stiftungen im Allgemeinen für die Förderung gemeinnütziger Aktivitäten enorm gestiegen. Auch die Stiftungen könnten die Umsetzung bedarfsgerechter „Kommunaler Integrationspakete“ in ländlichen Räumen noch stärker unterstützen, insbesondere in strukturschwachen Gegenden, wo finanziellen Ressourcen knapper sind. Einige Stiftungen sind bereits in ländlichen Räumen aktiv, wie die Robert Bosch Stiftung mit dem Programm Land.Zuhause.Zukunft oder die Lottostiftungen in den einzelnen Bundesländern. Generell könnten sich Stiftungen allerdings noch stärker mit lokalen Akteurinnen und Akteuren zusammentun für die Umsetzung lokaler Integrationspakete vor Ort. Private Fördermittelgebende haben sich in den letzten Jahren bereits vermehrt zusammengeschlossen, um den „kollektiven Impact“ ihrer Programme zu erhöhen. Auch auf diesem Weg könnten Stiftungen dazu beitragen, kohärente Integrationspakete zu finanzieren.

 

Kohärenz stärken und Synergien nutzen – Kommunale Integrationspakete als zukunftsweisende Kooperationsformen

Die Ausgestaltung und Erfolgsaussichten „Kommunaler Integrationspakete“ hängen von diversen Faktoren ab, die nur teilweise im Einflussbereich der Kommunen selbst liegen. Essentiell für das Gelingen eines solchen Ansatzes ist das Engagement und die Expertise der Landesebene hinsichtlich ganzheitlicher Beratungs- und Unterstützungsangebote sowie in Hinblick auf ein effektives „Matching“ von Fördertöpfen unterschiedlicher Fördermittelgebender. Auf kommunaler Ebene ist neben einer kompetenten Koordination der Ausbau formalisierter Netzwerkstrukturen und Austauschformate entscheidend, um ein „Kommunales Integrationspaket“ fachkundig und nachhaltig zu gestalten.

Dieser weitreichende Ansatz birgt Herausforderungen und bedarf umfassender Neustrukturierungen – sowohl innerhalb der Fördermittellandschaft, als auch in Bezug auf etablierte Kooperationsformen innerhalb kommunaler Strukturen sowie über kommunale Grenzen hinweg. Das Potential „Kommunaler Integrationspakete“ scheint diese Herausforderungen jedoch um ein Vielfaches aufzuwiegen: aufeinander abgestimmte, bedarfsorientierte, nachhaltige Integrationsmaßnahmen, verstärkte Vernetzungseffekte zwischen Kommunen auf Basis abgegrenzter Handlungsfelder sowie innerhalb von Kommunen, zwischen kommunalen Vertreterinnen und Vertretern und beispielsweise Akteurinnen und Akteuren der Zivilgesellschaft, effizientere Ressourcenbündelung, institutionalisierter Wissenstransfer und damit einhergehende Verstetigungseffekte sind einige Beispiele für den potentiellen Mehrwert „Kommunaler Integrationspakete“. Wenn diese seitens der Landesebene durch kombinierte Fördermitteltöpfe und umfassende, transparente Beratungsangebote – oder alternativ durch Zusammenschlüsse privater Fördermittelgebender – unterstützt würden, könnten intra- bzw. interkommunale Integrationspakete ein vielversprechendes, zukunftsweisendes Instrument einer erfolgreichen, innovativen Integrationspolitik in ländlichen Räumen sein.

Ein Pilotprojekt könnte in diesem Zusammenhang weitere Herausforderungen offenlegen, gute Praktiken hervorbringen und eine Schablone für weitere Kommunen erstellen. Dabei könnte bspw. das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge eine federführende Rolle einnehmen und Mittel des ESF oder des AMF mit anderen öffentlichen und privaten Mitteln verbinden. Ein solches Pilotprojekt könnte auch auf Landesebene hohen Mehrwert schaffen; insbesondere in Bundesländern, in denen die Mehrheit der Fördermittel im Bereich Integration von einer Kontaktstelle verwaltet wird. Auf dem Weg zu umfassenden Veränderungen bezüglich des Designs öffentlicher Fördermittel durch politische Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträger, zeigt sich aktuell von Seiten privater Mittelgebender das größte Potential für die Finanzierung bedarfsgerechter „Kommunaler Integrationspakete“. Diese können jedoch die Neuausrichtung einer öffentlichen Förderstrategie lediglich ergänzen.

Johanna C. Günther und Dr. Christiane Heimann

 

* Neben dieser Empfehlung schlägt die Kurz-Expertise weitere Maßnahmen vor, um die Beantragung und Abwicklung von Fördermitteln für Kommunen in ländlichen Räumen einfacher und effizienter zu gestalten. Die Handlungsempfehlungen richten sich explizit an Fördermittelgebende, wie Bund, Länder, die Europäische Union (EU) oder auch private Stiftungen. Doch die Expertise kann auch Integrationsverantwortlichen vor Ort zur Evaluation der eigenen Aktivitäten und Strategien. Weitere Vorschläge sind: Förderprogramme für akute Bedarfe vorzusehen, Multiplikatorenorganisationen für die Fördermittelverteilung einzubinden, die Zielgruppenorientierung von Förderprogrammen durch eine Zielorientierung zu ersetzen und bürokratische Hürden bei der Beantragung und Abwicklung von Fördermitteln abzubauen.